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getroffene_verabredungen_oeffentlichkeit

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 Bei Anfragen, ob die fux eG bestimmte Erklärungen etc. unterzeichnet, können die Genoss*innen über den Mitgliederverteiler das Anliegen vortragen und eine Frist von z.B. 48 Stunden ansetzen, innerhalb derer Einwände vorgebracht oder Vetos eingelegt werden können. Gibt es innerhalb der Frist nur zustimmende Rückmeldungen (die zur Vermeidung eines zu hohen Mailaufkommens nur der anfragenden Person mitgeteilt werden sollten), gilt die Unterschrift als beschlossen und kann öffentlich kommuniziert werden. Bei Anfragen, ob die fux eG bestimmte Erklärungen etc. unterzeichnet, können die Genoss*innen über den Mitgliederverteiler das Anliegen vortragen und eine Frist von z.B. 48 Stunden ansetzen, innerhalb derer Einwände vorgebracht oder Vetos eingelegt werden können. Gibt es innerhalb der Frist nur zustimmende Rückmeldungen (die zur Vermeidung eines zu hohen Mailaufkommens nur der anfragenden Person mitgeteilt werden sollten), gilt die Unterschrift als beschlossen und kann öffentlich kommuniziert werden.
  
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 +==== Newsletter ====
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 +Der monatliche Newsletter soll auf Veranstaltungen im Haus hinweisen.
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 +Örtlich externe Veranstaltungen werden nur dann berücksichtigt, wenn es sich dabei um öffentlichkeits- und werbewirksame Veranstaltungen von und für fux eG handelt (Beispiel: Geschichts-AG), nicht berücksichtigt werden örtlich externe privatwirtschaftliche Veranstaltungen von einzelnen Genoss*innen. 
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