genossenschaft:mediationsvertrag
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- | ===== Anlage | + | ===== Anlage |
- | ==== 1. Mehrheitserfordernisse | + | ==== Präambel |
- | Die Beschlüsse | + | Die Unterzeichnenden sind Genoss*innen |
- | Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung | + | |
- | Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmt | + | |
- | ==== 2. Häufigkeit | + | 1. Uns ist bewusst, dass es sich bei der Mediation um ein freiwilliges Verfahren handelt und dass dieses von jeder Partei jederzeit beendet werden kann. Da wir die Mediation jedoch grundsätzlich für ein geeignetes Mittel zur Streitbeilegung halten, erklären wir hiermit unsere Bereitschaft, |
- | Die Generalversammlung tagt mehrmals jährlich. | + | |
- | ==== 3. Anzahl der Vorstandsmitglieder ==== | + | 2. Die Mediation dient dazu, dass wir unter Anleitung einer Mediatorin oder eines Mediators selbstverantwortlich Vereinbarungen |
- | Der Vorstand wählt Vorstandsbesetzungen mit mindestens vier Mitgliedern, falls | + | |
- | sich genügend BewerberInnen dafür | + | |
- | ==== 4. Ausscheiden, Nachbesetzung | + | 3. Unser Anliegen ist es, dabei fair und kooperativ miteinander umzugehen. Ein Kriterium für diese Fairness ist das ehrliche Bemühen, die Perspektive der/des anderen zu sehen und anzuerkennen. Während der Mediation wollen wir darauf achten, dass jede und jeder nur für sich selbst spricht und ausreden kann, Redezeiten eingehalten und keine Beleidigungen ausgesprochen werden. Wenn Probleme auftauchen, werden wir uns bemühen, diese umgehend in der Mediationssitzung anzusprechen. Auf Wunsch einer beteiligten Partei kann eine Person ihres Vertrauens an der Mediation teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme dieser Person ist die Akzeptanz dieser Mediationsvereinbarung. |
- | 4.1. Die Generalversammlung beschließt Kriterien | + | |
- | Menge, Mix, Verbindlichkeit. | + | |
- | 4.2. Das Vorschlagsrecht | + | 4. Alle Informationen, |
- | nach Kriterien wie z. B. Etage, Profession, Nutzung noch konstituieren. | + | |
- | 4.3. Der Vorstand kann ein begründetes Veto gegen Vorschläge | + | |
- | Der Vorstand kann eigene Vorschläge machen, allerdings nicht | + | 5. Sämtliche in der Mediation gewonnenen Informationen werden vertraulich behandelt. Über den Inhalt |
- | gegen das Veto des Quartiers entscheiden. Kommt es zu keiner fristgerechten | + | |
- | Nachbesetzung, | + | |
- | Quartier suchen im Rahmen eines Mediationsverfahrens eine Lösung. | + | |
- | 4.4. Die Generalversammlung legt Richtlinien für Untervermietungen durch die | + | 6. Sollte die Mediation scheitern, werden wir die Mediatorin bzw. den Mediatoren weder bei Gericht als Zeugin/ |
- | Quartiers fest. Für diese Untervermietungen ist keine Genossenschaftsmitgliedschaft | + | |
- | verbindlich. Nicht abschließend, sondern beispielhaft gemeint | + | 7. Während der Dauer des Mediationsverfahrens sollen gerichtliche Verfahren ruhen bzw. nicht eingeleitet werden, insoweit sie Konfliktpunkte des Mediationsverfahrens betreffen. |
- | sind CoWorking-Spaces, Artists-in-Residence, | + | |
- | Praktika. | + | 8. Die Durchführung eines Mediationsverfahrens halten wir für notwendig, wenn ein Konflikt trotz wiederholter Verhandlungen und der Einschaltung genossenschaftsinterner Gremien nicht beendet werden kann. |
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+ | 9. Das Scheitern interner Verhandlungen kann von allen Streitbeteiligten erklärt werden. Die Erklärung wird dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt. | ||
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+ | 10. Der Vorstand wird innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Erklärung unter terminlicher Abstimmung mit den Konfliktparteien einen möglichst kurzfristigen Termin bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (oder ähnlichen Einrichtung) vereinbaren. | ||
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+ | 11. Die Parteien erklären sich mit der Mediatorin oder dem Mediator, der durch die ÖRA (oder eine ähnliche Einrichtung) gestellt wird, einverstanden. | ||
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+ | 12. Am Ende der Mediation soll eine verbindliche vertragliche Abschlussvereinbarung stehen. | ||
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+ | 13. Die Kosten des Mediationsverfahrens trägt für bis zu vier Sitzungen die Genossenschaft. Weitere Sitzungskosten werden gegebenenfalls hälftig aufgeteilt. | ||
- | 4.5. Gemäß § 10 des Mietvertrages ist der Vorstand der fux eG zur ordentlichen | ||
- | Kündigung berechtigt, wenn die MieterInnen schuldhaft gegen die | ||
- | Bestimmungen des Mietvertrages, | ||
- | der Genossenschaft in erheblicher Weise verstoßen oder eine Mediation im | ||
- | Quartier als gescheitert erklärt wird. | ||
- | Sollte das zuständige Quartier nicht mit einer Kündigung eines Mieters/ | ||
- | Mieterin einverstanden sein, kann der Aufsichtsrat eine Mediation vorschlagen. | ||
- | ==== 5. Anzahl der Geschäftsanteile/ | ||
- | Die Anzahl der Geschäftsanteile ist nicht gebunden an die Höhe der m2-Nutzung. | ||
- | Die Generalversammlung beschließt eine Richtlinie, in welcher Höhe Geschäftsanteile | ||
- | und welche Mietschlüssel für die verschiedenen Raumnutzungen (Büro, | ||
- | Werkstatt, Atelier, Lager, Ausstellungs-und Gemeinschaftsräume etc.) angewandt | ||
- | werden. Unterschiedliche Miethöhen bedürfen einer Begründung. |
genossenschaft/mediationsvertrag.1615284374.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/03/09 10:06 von fux.alle