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genossenschaft:mediationsvertrag

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-===== Anlage zum Gewerberaummietvertrag - Geschäftsordnung =====+===== Anlage zum Gewerberaummietvertrag - Vereinbarung über die Teilnahme an einem Mediationsverfahren =====
  
-==== 1. Mehrheitserfordernisse ====+==== Präambel ====
  
-Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit der Mehrheit der abgegebenen +Die Unterzeichnenden sind Genoss*innen der fux eG. Zum Selbstverständnis dieser Genossenschaft gehört die Selbstverwaltung und damit auch der Anspruchselbstbestimmte Lösungen für Konflikte zu erarbeiten; Klärungen sollen grundsätzlich außergerichtlich stattfinden. Aus diesem Grund sieht § 13 der Satzung für die Beilegung von Streitigkeiten das Mediationsverfahren vor. Genoss*innen sind verpflichtet, mit der fux eG einen Mediationsvertrag, d.h. eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Mediationsverfahren, abzuschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde von der Generalversammlung am 15.04.2015 beschlossen. Die vorliegende Vereinbarung wird als Anlage zum Mietvertrag und zur Satzung beigefügtDie Vereinbarung lautet wie folgt:
-Stimmen gefasstsoweit nicht durch Gesetz oder Satzung eine größere +
-Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmt sind.+
  
-==== 2Häufigkeit der Generalversammlung ==== +1Uns ist bewusst, dass es sich bei der Mediation um ein freiwilliges Verfahren handelt und dass dieses von jeder Partei jederzeit beendet werden kann. Da wir die Mediation jedoch grundsätzlich für ein geeignetes Mittel zur Streitbeilegung halten, erklären wir hiermit unsere Bereitschaft, im Streitfall an einem ersten gemeinsamen Informationstermin bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) oder einer ähnlichen Einrichtung teilzunehmen.
-Die Generalversammlung tagt mehrmals jährlich.+
  
-==== 3Anzahl der Vorstandsmitglieder ==== +2Die Mediation dient dazudass wir unter Anleitung einer Mediatorin oder eines Mediators selbstverantwortlich Vereinbarungen zur Regelung unserer Konflikte erarbeiten.
-Der Vorstand wählt Vorstandsbesetzungen mit mindestens vier Mitgliedernfalls +
-sich genügend BewerberInnen dafür zur Wahl stellen.+
  
-==== 4AusscheidenNachbesetzung und Kündigung von NutzerInnen ==== +3Unser Anliegen ist esdabei fair und kooperativ miteinander umzugehenEin Kriterium für diese Fairness ist das ehrliche Bemühen, die Perspektive der/des anderen zu sehen und anzuerkennenWährend der Mediation wollen wir darauf achten, dass jede und jeder nur für sich selbst spricht und ausreden kann, Redezeiten eingehalten und keine Beleidigungen ausgesprochen werdenWenn Probleme auftauchenwerden wir uns bemühendiese umgehend in der Mediationssitzung anzusprechen. Auf Wunsch einer beteiligten Partei kann eine Person ihres Vertrauens an der Mediation teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme dieser Person ist die Akzeptanz dieser Mediationsvereinbarung.
-4.1Die Generalversammlung beschließt Kriterien für Anwartschaftslisten wie zB. +
-MengeMixVerbindlichkeit.+
  
-4.2. Das Vorschlagsrecht für die Vermietung liegt bei den Quartiersdie sich +4. Alle Informationen, die für die jeweiligen Streitregelungen notwendig sindwerden wir erteilen und belegen und nichts zurückhaltenwas für die behandelnden Themen von Bedeutung sein könnte.
-nach Kriterien wie z. B. EtageProfession, Nutzung noch konstituieren.+
  
-4.3Der Vorstand kann ein begründetes Veto gegen Vorschläge der Quartiers einlegen. +  
-Der Vorstand kann eigene Vorschläge machen, allerdings nicht +5Sämtliche in der Mediation gewonnenen Informationen werden vertraulich behandeltÜber den Inhalt der Mediationssitzungen wird nur nach gemeinsamer Absprache mit Dritten gesprochen.
-gegen das Veto des Quartiers entscheiden. Kommt es zu keiner fristgerechten +
-Nachbesetzung, übernimmt das Quartier die Mietausfälle, Vorstand und +
-Quartier suchen im Rahmen eines Mediationsverfahrens eine Lösung.+
  
-4.4Die Generalversammlung legt Richtlinien für Untervermietungen durch die +6Sollte die Mediation scheitern, werden wir die Mediatorin bzwden Mediatoren weder bei Gericht als Zeugin/Zeuge benennen, noch die Herausgabe von Aufzeichnungen fordern. 
-Quartiers festFür diese Untervermietungen ist keine Genossenschaftsmitgliedschaft + 
-verbindlichNicht abschließendsondern beispielhaft gemeint +7. Während der Dauer des Mediationsverfahrens sollen gerichtliche Verfahren ruhen bzw. nicht eingeleitet werden, insoweit sie Konfliktpunkte des Mediationsverfahrens betreffen
-sind CoWorking-SpacesArtists-in-Residence, Gästezimmer, Stipendien oder + 
-Praktika.+8Die Durchführung eines Mediationsverfahrens halten wir für notwendigwenn ein Konflikt trotz wiederholter Verhandlungen und der Einschaltung genossenschaftsinterner Gremien nicht beendet werden kann. 
 + 
 +9. Das Scheitern interner Verhandlungen kann von allen Streitbeteiligten erklärt werden. Die Erklärung wird dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt. 
 + 
 +10. Der Vorstand wird innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Erklärung unter terminlicher Abstimmung mit den Konfliktparteien einen möglichst kurzfristigen Termin bei der Öffentlichen Rechtsauskunftund Vergleichsstelle Hamburg (oder ähnlichen Einrichtung) vereinbaren. 
 + 
 +11. Die Parteien erklären sich mit der Mediatorin oder dem Mediatorder durch die ÖRA (oder eine ähnliche Einrichtung) gestellt wird, einverstanden. 
 + 
 +12. Am Ende der Mediation soll eine verbindliche vertragliche Abschlussvereinbarung stehen. 
 + 
 +13. Die Kosten des Mediationsverfahrens trägt für bis zu vier Sitzungen die Genossenschaft. Weitere Sitzungskosten werden gegebenenfalls hälftig aufgeteilt.
  
-4.5. Gemäß § 10 des Mietvertrages ist der Vorstand der fux eG zur ordentlichen 
-Kündigung berechtigt, wenn die MieterInnen schuldhaft gegen die 
-Bestimmungen des Mietvertrages, der Hausordnung oder gegen Beschlüsse 
-der Genossenschaft in erheblicher Weise verstoßen oder eine Mediation im 
-Quartier als gescheitert erklärt wird. 
-Sollte das zuständige Quartier nicht mit einer Kündigung eines Mieters/einer 
-Mieterin einverstanden sein, kann der Aufsichtsrat eine Mediation vorschlagen. 
  
-==== 5. Anzahl der Geschäftsanteile/ Miethöhe für unterschiedliche Raumnutzungen ==== 
-Die Anzahl der Geschäftsanteile ist nicht gebunden an die Höhe der m2-Nutzung. 
-Die Generalversammlung beschließt eine Richtlinie, in welcher Höhe Geschäftsanteile 
-und welche Mietschlüssel für die verschiedenen Raumnutzungen (Büro, 
-Werkstatt, Atelier, Lager, Ausstellungs-und Gemeinschaftsräume etc.) angewandt 
-werden. Unterschiedliche Miethöhen bedürfen einer Begründung. 
genossenschaft/mediationsvertrag.1615284374.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/03/09 10:06 von fux.alle