Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


genossenschaft:mediationsvertrag

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
genossenschaft:mediationsvertrag [2021/03/09 10:11] fux.allegenossenschaft:mediationsvertrag [2021/03/30 14:35] (aktuell) fux.alle
Zeile 3: Zeile 3:
 ==== Präambel ==== ==== Präambel ====
  
-Die Unterzeichnenden sind Genoss_innen der fux eG. Zum Selbstverständnis dieser Genossenschaft gehört die Selbstverwaltung und damit auch der Anspruch, selbstbestimmte Lösungen für Konflikte zu erarbeiten; Klärungen sollen grundsätzlich außergerichtlich stattfinden. Aus diesem Grund sieht § 13 der Satzung für die Beilegung von Streitigkeiten das Mediationsverfahren vor. Genoss_innen sind verpflichtet, mit der fux eG einen Mediationsvertrag, d.h. eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Mediationsverfahren, abzuschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde von der Generalversammlung am 15.04.2015 beschlossen. Die vorliegende Vereinbarung wird als Anlage zum Mietvertrag und zur Satzung beigefügt. Die Vereinbarung lautet wie folgt:+Die Unterzeichnenden sind Genoss*innen der fux eG. Zum Selbstverständnis dieser Genossenschaft gehört die Selbstverwaltung und damit auch der Anspruch, selbstbestimmte Lösungen für Konflikte zu erarbeiten; Klärungen sollen grundsätzlich außergerichtlich stattfinden. Aus diesem Grund sieht § 13 der Satzung für die Beilegung von Streitigkeiten das Mediationsverfahren vor. Genoss*innen sind verpflichtet, mit der fux eG einen Mediationsvertrag, d.h. eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Mediationsverfahren, abzuschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde von der Generalversammlung am 15.04.2015 beschlossen. Die vorliegende Vereinbarung wird als Anlage zum Mietvertrag und zur Satzung beigefügt. Die Vereinbarung lautet wie folgt:
  
 1. Uns ist bewusst, dass es sich bei der Mediation um ein freiwilliges Verfahren handelt und dass dieses von jeder Partei jederzeit beendet werden kann. Da wir die Mediation jedoch grundsätzlich für ein geeignetes Mittel zur Streitbeilegung halten, erklären wir hiermit unsere Bereitschaft, im Streitfall an einem ersten gemeinsamen Informationstermin bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) oder einer ähnlichen Einrichtung teilzunehmen. 1. Uns ist bewusst, dass es sich bei der Mediation um ein freiwilliges Verfahren handelt und dass dieses von jeder Partei jederzeit beendet werden kann. Da wir die Mediation jedoch grundsätzlich für ein geeignetes Mittel zur Streitbeilegung halten, erklären wir hiermit unsere Bereitschaft, im Streitfall an einem ersten gemeinsamen Informationstermin bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) oder einer ähnlichen Einrichtung teilzunehmen.
genossenschaft/mediationsvertrag.1615284673.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/03/09 10:11 von fux.alle