genossenschaft:anteile_und_quadratmeter
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- | ===== Anlage 12 zum Gewerberaummietvertrag | + | ===== Anlage 12 zum Gewerberaummietvertrag |
1. Die gem. § 5 (1) der Satzung von nutzenden Mitgliedern mindestens zu zeichnenden sechs (6) Genossenschaftsanteile in Höhe von €500,- (= €3.000,- gesamt) berechtigen das Genossenschaftsmitglied bis zu 30 qm Raum zu mieten. Für größere Raumbedarfe müssen weitere Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Ein Anteil (à €500,-) berechtig zur Miete von bis zu fünf (5) weiteren Quadratmetern. | 1. Die gem. § 5 (1) der Satzung von nutzenden Mitgliedern mindestens zu zeichnenden sechs (6) Genossenschaftsanteile in Höhe von €500,- (= €3.000,- gesamt) berechtigen das Genossenschaftsmitglied bis zu 30 qm Raum zu mieten. Für größere Raumbedarfe müssen weitere Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Ein Anteil (à €500,-) berechtig zur Miete von bis zu fünf (5) weiteren Quadratmetern. | ||
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Für die Solidarflächen gelten ggf. Sondervereinbarungen (je nach Finanzkraft bzw. Finanzierungsmöglichkeit). | Für die Solidarflächen gelten ggf. Sondervereinbarungen (je nach Finanzkraft bzw. Finanzierungsmöglichkeit). | ||
- | 2. Werden Flächen gemeinschaftlich von mehrere | + | 2. Werden Flächen gemeinschaftlich von mehreren |
Für eine eigenständige Unternehmung müssen entsprechend eigene Anteile (mind. 6) gezeichnet werden. | Für eine eigenständige Unternehmung müssen entsprechend eigene Anteile (mind. 6) gezeichnet werden. | ||
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