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genossenschaft:anteile_und_quadratmeter

Anlage 12 zum Gewerberaummietvertrag - Anteile und Quadratmeter

1. Die gem. § 5 (1) der Satzung von nutzenden Mitgliedern mindestens zu zeichnenden sechs (6) Genossenschaftsanteile in Höhe von €500,- (= €3.000,- gesamt) berechtigen das Genossenschaftsmitglied bis zu 30 qm Raum zu mieten. Für größere Raumbedarfe müssen weitere Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Ein Anteil (à €500,-) berechtig zur Miete von bis zu fünf (5) weiteren Quadratmetern.

Für die Solidarflächen gelten ggf. Sondervereinbarungen (je nach Finanzkraft bzw. Finanzierungsmöglichkeit).

2. Werden Flächen gemeinschaftlich von mehreren Genoss*innen genutzt, können nach Abzug der für die Quadratmeter der Hauptnutzfläche notwendigen Anteile, die übrigen Anteile der Nutzer*innen dafür summiert werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Nutzung der Gemeinschaftsfläche aus den / der Nutzung(en) der Hauptnutzfläche(n) hervorgeht und mit dieser nutzungsimmanent / eng verbunden ist.

Für eine eigenständige Unternehmung müssen entsprechend eigene Anteile (mind. 6) gezeichnet werden.

genossenschaft/anteile_und_quadratmeter.txt · Zuletzt geändert: 2021/03/30 14:34 von fux.alle