Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


genossenschaft:hausordnung

Anlage 5 zum Gewerberaummietvertrag - Gemeinschafts- und Hausordnung


Teil 1: Wie wir miteinander arbeiten und zusammen im fux sein wollen

Engagement in der Selbstverwaltung

Die Genossenschaft fux eG hat sich vorgenommen, ihre Mitglieder durch die Gewährleistung von dauerhafter Mietsicherheit bei stabilen und sozialen Mieten zu fördern. Auf dieser Grundlage und durch die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben im Stadtteil, sollen darüber hinaus solidarische, sozialverträgliche und gemeinwirtschaftliche Formen der ökonomischen Zusammenarbeit und Koexistenz ermöglicht werden.

Wer als Genossenschaftsmitglied Räume der fux eG nutzt, hat sich bereit erklärt, für diese Zwecke Verantwortung zu übernehmen, sowie sich je nach individuellen Möglichkeiten aktiv in die Selbstverwaltung der fux eG einzubringen.

Aufgabe der Quartiere und Quartiertreffen

In den Quartieren (auch: Flureinheiten, Etagen) als Selbstverwaltungseinheit in der Genossenschaft werden die Bedarfe, Probleme und Aufgaben der jeweiligen Quartiersnutzer*innen besprochen und ausgehandelt. Die Quartiere verpflichten sich dazu, die monatliche Gesamtmiete aller Nutzer*innen im Quartier einzusammeln und auf das Konto der Genossenschaft zu überweisen, sowie direkt auf Zahlungsverzug von Quartiersnutzer*innen zu reagieren und diesen an die Genossenschaft zeitnah zu kommunizieren.

Alle Quartiere sollen bei den monatlichen Quartierstreffen vertreten sein. Quartiersvertreter_innen haben dafür Sorge zu tragen, dass Informationen und Diskussionen aus den Quartierstreffen zurück in die Quartiere kommuniziert werden.

NoGo´s bei fux

Die fux-Genossenschaftsmitglieder sind ein heterogener Haufen mit verschiedensten Meinungen, Ideen und Vorstellungen. Damit das Zusammensein an diesem Ort gut funktionieren kann, ist gegenseitiger Respekt unabdingbar. Verbale und körperliche Gewalt, sowie sexistisches, rassistisches, diskriminierendes oder homophobes Verhalten sind im fux absolut nicht erwünscht.

Wer dagegen verstößt, hat mit der Kündigung der fux-Mitgliedschaft und des Nutzungsvertrags zu rechnen.

Was passiert im Konfliktfall

Konflikte jeglicher Art werden bei fux – wenn möglich – zunächst im jeweiligen Quartier gelöst. Ist dies nicht möglich, wird die fux-Konflikt-AG hinzugezogen, die mit den Konfliktbeteiligten Gespräche führt und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen entwickelt. Das kann bei den obengenannten NoGo´s auch die sofortige Kündigung durch den Vorstand bedeuten.


Teil 2: Wie wir mit unseren Räumen umgehen wollen

1. Gemeinschaftsflächen

Die Gemeinschaftsflächen und -räume werden gemeinsam gepflegt, genutzt und verwaltet. Eine private Nutzung bedarf der Absprache mit der Genossenschaft.

2. Schadensmeldungen

Schäden im Gebäude oder in den gemeinschaftlich genutzten Räumen sind der Genossenschaft unverzüglich anzuzeigen, sofern nicht die Nutzer*innen bzw. das zuständige Quartier selbst zur Beseitigung verpflichtet sind.

3. Beleuchtung

Fällt die Treppenhaus- oder Hofbeleuchtung aus, ist dieses sofort der Genossenschaft zu melden. Bis zur Behebung des Schadens ist, um Unfälle zu vermeiden, für Notbeleuchtung im Rahmen des Möglichen zu sorgen.

4. Abstellen von Fahrzeugen

Das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen, Zufahrten und nicht als Parkplatz ausgewiesene Flächen ist nicht erlaubt.

5. Müllbeseitigung

Die Müllbehälter der Genossenschaft stehen den Genossenschaftsmitgliedern nur für die Entsorgung von haushaltsüblichen Mengen Müll zur Verfügung. Größeren Mengen und Problemstoffe müssen selbständig beim Recyclinghof entsorgt werden.

Sperrgut und Gerümpel sind nur in den angemieteten Räumen aufzubewahren oder selbst zu entsorgen.

6. Reinigungspflichten der Mieter*innen

Die Reinigung der Quartiersflächen (sanitäre Anlagen und gemeinsam genutzte Quartiersflächen) sind Aufgabe der jeweiligen Quartiere.

7. Freihalten von Flucht- und Rettungswegen

Flure und Treppenhäuser, die Flucht- und Rettungswege darstellen, müssen freigehalten werden. Sie dürfen nicht zum Abstellen von Gegenständen irgendwelcher Art benutzt werden. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung auftreten, haften die betreffenden Mieter_innen oder Besitzer_innen der Gegenstände.

8. Zugang zum Fahrstuhl

Im Haus gibt es nur einen Fahrstuhl – dieser soll allen Mieter*innen zugänglich sein. Deshalb gibt es ein Durchgangsrecht für alle Genoss*innen durch alle an den Fahrstuhl angrenzenden Flure. Diese befinden sich in folgenden Gebäudeteilen: MW-1G, S-1G, MO-1G, MW-2G, S-2G, MO-2G, MW-3G, S-3G, MO-3G. Die Flure in folgenden Gebäudeteilen sind als öffentliche Flächen für alle Besucher*innen des Hauses freizuhalten: MW-EG, S-EG sowie der vordere Flurabschnitt im O-EG am Eingang Zeiseweg.

9. Zu unterlassende Handlungen

Jede Handlung, die Menschen gefährdet oder die Mietsache beschädigt, sind zu unterlassen.

genossenschaft/hausordnung.txt · Zuletzt geändert: 2021/03/30 14:31 von fux.alle