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ags:mietengremium

Mietengremium

Das Mietengremium kümmert sich um alle Belange rund um das Mieten in der Fux Kaserne. Die Mitglieder wurden auf der GV (11.07.2023) für ein Jahr gewählt.

Gewählte Mitglieder: Dorle Koch, Jenni Kuck, Christoph Twickel, Nele Palmtag, Alex Mayer, Dieter Söngen, Doreen Grahl, Anne Brüchert, Nicole Noack

Wir sind zu erreichen unter mietengremium.vickyfux@fux-eg.org

Aufnahmegespräche

Für Personen,

  • die sich auf einen Raum oder Schreibtischplatz beworben haben,
  • vom jeweiligen Quartier vorgeschlagen werden
  • und damit in die Genossenschaft aufgenommen werden wollen,

ist ein Aufnahmegespräch mit dem Mietengremium und 2 Vertreter*innen aus dem Quartier vorgesehen.

Procedere: Das Quartier teilt dem Mietengremium seine Entscheidung über die Bewerber*in mit und bittet um einen Termin für das Aufnahmegespräch.

Termin für Aufnahmegespräche ist der 2. Dienstag im Monat entweder um 9:30 h oder um 18 h (Probelauf mit Flexibilität).

Aufgenommene neue Genoss*inne werden ab jetzt bei der folgenden Hausversammlung vorgestellt.

Untervermietung

Wie geht das?

  1. Frag Dein Quartier. Dein Flur muss mit der Untervermietung einverstanden sein.
  2. Informiere das Mietengremium über Deine Untervermietungsvorhaben mindestens 2 Wochen vor Begin der Untervermietung. unter mietengremium.vickyfux@fux-eg.org
  3. Informier rechtzeitig die Verwaltung. Die Verwaltung setzt den fux-Untermietvertrag für Dich auf. Das funktioniert aber nur, wenn alle Informationen vorliegen.
  4. Unterschreib den Untermietvertrag bei der fux Verwaltung.

Warum?

Im Mietvertrag §8.2 und in der dazugehörigen Anlage 11 ist die Untervermietung bei fux geregelt.

Diese Regelungen sind aus folgenden, für uns als Haus, Gemeinschaft und Genossenschaft wichtigen Gründen entwickelt worden:

  1. Unsere Genossenschaft lebt und arbeitet von und mit dem Engagement ihrer Genoss*innen. Aus Sicht der Selbstverwaltung ist es nicht sinnvoll, ein Haus mit vielen Untermieter*innnen zu haben, weil die sich nicht mit der Genossenschaft identifizieren und sich nicht an der Selbstverwaltung beteiligen.
  2. Aus Punkt 1 folgt auch, dass wir als fux nicht wollen, dass Räume längerfristig zum »Warmgehalten« untervermietet werden. Deshalb die zeitliche Begrenzung der möglichen Untervermietung pro Person, die zu einer Entscheidung drängt.
  3. Wir haben uns aus den obenliegenden Gründen dazu entschieden, dass Untervermietung die Ausnahme 
bleiben soll – deshalb ist sie zeitlich begrenzt und die Miete höher als für die Genoss*innen.
  4. Es ist ausschließlich der von der Genossenschaft bereitgestellte Untermietvertrag zu nutzen und der ist auch nur mit der fux eG zu schließen. Uns als fux eG ist zum Wohl der Hausstruktur viel daran gelegen, dass bekannt ist, wer wo arbeitet. Zum anderen entgehen der fux eG durch heimliche Untervermietung Mieteinnahmen – das schädigt letzlich alle Genoss*innen.

— Wir werden bei nicht angezeigter Untervermietung uns erlauben, der Genoss*in den Differenzbetrag zwischen Miete und Untermiete in Rechnung zu stellen und eine Abmahnung auszusprechen.

Quellenangaben: Untervermietung bei fux

ags/mietengremium.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/30 08:44 von fux.alle