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genossenschaft:untervermietung

Untervermietung bei fux

Auszug aus dem Mietvertrag

8. Nutzungsänderung, Untervermietung

8.2) Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der fux eG und mit dem Einverständnis des betroffenen Quartiers gestattet. Es ist ausschließlich der von der Genossenschaft bereitgestellte Untermietvertrag zu nutzen. Aus der Untervermietung darf sich kein über die Untermietzahlungen hinausgehender finanzieller Vorteil für die mietende Person ergeben (siehe hierzu unbedingt zur Kenntnis Anlage 11).

Anlage 11 zum Gewerberaummietvertrag - Richtlinien zur Untervermietung

1. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin und mit dem Einverständnis des betroffenen Quartiers gestattet.

2. Eine Untervermietung ist nur für mindestens einen und höchstens zwölf Monate zulässig. In den jeweils 36 Monaten der nachfolgenden Perioden darf pro Mieter*in und pro Untermieter*in jeweils maximal insgesamt 12 Monate unterver- bzw. untergemietet werden: 2018 – 2020; 2021 – 2023; 2024 – 2026; 2027 – 2029; 2030 – 2032 etc. Der maximal zulässige Untervermietzeitraum wird bei Mieter*innen, die nicht zu Beginn einer Periode bereits Mieter*innen waren prozentual angerechnet.

3. Es ist ausschließlich der von der Genossenschaft bereitgestellte Untermietvertrag zu nutzen.

4. Der Untermietvertrag ist an den Hauptmietvertrag gebunden. Wird also ein Hauptmietvertrag gekündigt, wird entsprechend auch der Untermietvertrag hinfällig.

5. Aus der Untervermietung darf sich kein über die Untermietzahlungen hinausgehender finanzieller Vorteil für die Mieter*innen ergeben.

genossenschaft/untervermietung.txt · Zuletzt geändert: 2023/02/20 11:25 von fux.alle